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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Anonyme Anzeige gegen Bordellbesitzer

    | Bei der Kripo ging eine anonyme Anzeige gegen einen Bordellbesitzer wegen illegalem Waffenbesitz ein. Laut Anzeige fahre außerdem einmal im Monat ein Auto mit Schweizer Kennzeichen vor und ein Mann liefere in einem Koffer Bargeld an. Es handele sich dabei um Schwarzgeld. |

     

    1. Bordell wird observiert

    Die Kripo setzte sich mit dem FA für Steuerfahndung in Verbindung, um eine gemeinsame Vorgehensweise zu vereinbaren. Zunächst wurde der Bordellbetrieb observiert, um festzustellen, wie viele Besucher täglich den Bordellbetrieb besuchten. Und tatsächlich tauchte eines Tages ein Kraftfahrzeug mit schweizerischem Kennzeichen auf und ein Mann mit einem Koffer betrat den Betrieb. Über die Schweizer Behörden erfuhren die Fahnder den Namen des Autobesitzers und weitere Recherchen ergaben, dass dieser Mann Inhaber einer Firma in der Schweiz war, die Bezahlsysteme anbot. Für Unternehmer ist es wichtig, dass sie Kreditkartenterminals besitzen, die sie in die Lage versetzen, die bei ihnen getätigten Umsätze mit der Kreditkartengesellschaft des Kunden abzurechnen. Warum nun aber der Inhaber einer Schweizer Firma, die mit Bezahlsystemen handelte, einem Bordellbesitzer Bargeld überbrachte, erschloss sich den Beamten nicht.

     

    2. Durchsuchung wegen Verdacht auf illegalen Waffenbesitz

    Sowohl die Geschäfts- als auch die Privaträume des Bordellbesitzers wurden durchsucht. Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume stellte sich heraus, dass neben den Kreditkartenterminals anderer Anbieter auch solche des Schweizer Unternehmens vorhanden waren. Laut Vertrag verfügte die Schweizer Firma über einen Kreditkarten-Akzeptanzvertrag mit mehreren Kreditkartengesellschaften und bot seinen Geschäftskunden an, die Forderungen gegen ihre Kunden über ihn abzuwickeln.

     

    Das hatte den Vorteil, dass auf den Kontoauszügen der Kunden nicht der Name des Bordells, sondern der Name der Schweizer Gesellschaft erschien. Der Kunde konnte somit seinen Besuch im Bordell geheim halten. Der Bordellbesitzer dagegen konnte seine Einnahmen verschweigen, da die Schweizer Firma ihm die Möglichkeit bot, die entsprechenden Umsätze entweder über ein anderes als das Firmenkonto abzurechnen oder bar auszuzahlen.

     

    3. Ermittlungen gegen weitere Vertragskunden der Schweizer Firma

    Dank der von dem Bordellbesitzer akribisch gefertigten Aufzeichnungen über seine Einnahmen konnten die Fahnder das Ausmaß der Steuerhinterziehung berechnen. Nach Abzug der vereinbarten Provision für die Dienste der Schweizer Firma betrugen die unversteuerten Einnahmen 600.000 EUR. Weitere Ermittlungen gegen den Inhaber der Schweizer Firma führten zu der Erkenntnis, dass er neben den 3 bei dem Bordellbesitzer aufgestellten Kreditkartenterminals noch 100 weitere im Einsatz hat. Verträge mit den übrigen Kunden wurden bei ihm vorgefunden, sodass diese Kunden auch mit einem Besuch der Fahndung rechnen müssen. Die Strafverfahren stehen noch aus.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 320 | ID 30166330