07.02.2017 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Auffällig: Sportmediziner verbringt mehr Zeit auf Kongressen als in der eigenen Praxis
| Ein Veranlagungsbeamter bearbeitete die Steuererklärung eines Sportmediziners. Er bekam vom Steuerprogramm den Hinweis, er solle die Betriebsausgaben genauer prüfen. Der Sportarzt hatte sehr hohe Aufwendungen für Kongresse geltend gemacht. Der Beamte veranlagte die Erklärung zunächst unter Vorbehalt der Nachprüfung. Als die nächste Steuererklärung vorlag, wurde eine Betriebsprüfung angeordnet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig