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  • 07.02.2017 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Auffällig: Sportmediziner verbringt mehr Zeit auf Kongressen als in der eigenen Praxis

    | Ein Veranlagungsbeamter bearbeitete die Steuererklärung eines Sportmediziners. Er bekam vom Steuerprogramm den Hinweis, er solle die Betriebsausgaben genauer prüfen. Der Sportarzt hatte sehr hohe Aufwendungen für Kongresse geltend gemacht. Der Beamte veranlagte die Erklärung zunächst unter Vorbehalt der Nachprüfung. Als die nächste Steuererklärung vorlag, wurde eine Betriebsprüfung angeordnet. |