17.11.2020 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Die „treuhänderische“ Schwester
| Bei unversteuertem Vermögen ist es oft der Fall, dass dieses durch Familienangehörige „verwahrt“ wird, um die Herkunft der Mittel zu verschleiern. Kommt die Steufa den Geldern auf die Spur, gilt es, diese steuerlich den Beteiligten zuzuordnen. Dabei kann es zu kuriosen Ergebnissen kommen. Steuerstrafrechtlich steht in diesen Konstellationen schnell der Verdacht der Hinterziehung von Schenkungsteuer im Raum. Das wird bei Selbstanzeigen für Berater zur echten Herausforderung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig