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  • 17.11.2020 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Die „treuhänderische“ Schwester

    | Bei unversteuertem Vermögen ist es oft der Fall, dass dieses durch Familienangehörige „verwahrt“ wird, um die Herkunft der Mittel zu verschleiern. Kommt die Steufa den Geldern auf die Spur, gilt es, diese steuerlich den Beteiligten zuzuordnen. Dabei kann es zu kuriosen Ergebnissen kommen. Steuerstrafrechtlich steht in diesen Konstellationen schnell der Verdacht der Hinterziehung von Schenkungsteuer im Raum. Das wird bei Selbstanzeigen für Berater zur echten Herausforderung. |