Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Die Verlobte des Tennistrainers

    | Beim Finanzamt wurde telefonisch Anzeige gegen einen Tennistrainer erstattet. Erhebliche Einnahmen seien nicht versteuert worden. |

     

    1. Erstattung der Anzeige

    Auf Nachfrage des Bearbeiters, woher die Anruferin das wisse, antwortete sie nach einigem Zögern, dass sie früher mit dem Tennistrainer verlobt gewesen sei und ein Kind mit ihm habe. Der Tennistrainer habe sie verlassen und zahle für das Kind einen zu geringen Unterhalt. Der Sachbearbeiter schickte dem Strafsachenfinanzamt einen entsprechenden Vermerk. Der zuständige Strafsachenbearbeiter schaute sich die Akte des Tennistrainers an und stellte fest, dass dieser 20.000 EUR im Jahr als Einnahmen versteuerte - kaum glaubwürdig angesichts der Tatsache, dass der Tennistrainer fünf Jahren zuvor ein Haus gebaut hatte. Der Strafsachenbearbeiter setzte sich mit der Anzeigenerstatterin in Verbindung. Sie erklärte, dass ihr früherer Verlobter lediglich die Einnahmen aus dem vom Verein geförderten Tennistraining versteuere. Darüber hinaus sei er aber auch im Erwachsenenbereich als Trainer tätig und gebe täglich sicherlich 5 bis 6 Trainerstunden.

     

    2. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

    Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den Tennistrainer wurde das Eigenheim des Trainers und die aus den Akten ersichtliche Bank durchsucht. Der Trainer wies zunächst sämtliche Vorwürfe zurück und zeigte sich empört darüber, dass „Staatsdiener solchen unqualifizierten Beschuldigungen nachgehen würden“. Im Rahmen der Durchsuchung fanden die Beamten Aufzeichnungen der letzten Saison über erteilte Trainerstunden. Tatsächlich hatte der Trainer über das Kindertraining hinaus deutlich mehr Stunden erteilt. Hochgerechnet ergab sich etwa das Doppelte an Einnahmen als der Trainer in den Vorjahren angegeben hatte. Nachdem der Trainer behauptet hatte, nur in der laufenden Saison zusätzliche private Stunden zu erteilen, wollten die Ermittler die entsprechenden Personen befragen, um in Erfahrung zu bringen, seit wann sie Trainerstunden haben. Ebenso wollten sie im Verein nachfragen, wie oft der Trainer auf der Anlage gesichtet wurde. Dies war dem Trainer sehr peinlich - er gab zu, die Einnahmen über mehrere Jahre nicht versteuert zu haben und bat die Beamten, die Steuer entsprechend festzusetzen.

     

    3. Einleitung eines Betrugsverfahrens

    Kurz vor Fertigstellung des Berichts gingen beim Strafsachenfinanzamt die Unterlagen der Bank ein. Daraus ergaben sich etliche Überweisungen von Fremden. Es stellte sich heraus, dass der Tennistrainer im Internet preisgünstig Auslaufmodelle von Tennisschlägern einkaufte und diese an Clubmitglieder weiterverkaufte. Da diese Umsätze natürlich auch nicht in seinen Steuererklärungen enthalten waren, ergaben sich für die letzten Jahre insgesamt ein Mehrgewinn von 30.000 EUR. Aber nicht die Geldstrafe über 7.000 EUR wegen Steuerhinterziehung, sondern insbesondere die Tatsache, dass er auch Unterhalt nachzahlen musste und ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet wurde, setzten dem Trainer offensichtlich zu.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 260 | ID 35411470