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  • 04.09.2018 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Döner-Imbissbetreiber schreddert seine Z-Bons

    | Die Betriebsprüfung stellte gravierende Mängel vor allem in der Kassenführung fest. Hinzu kam eine Kontrollmitteilung, die von den Kollegen bei der Prüfung eines Mehllieferanten gefertigt worden waren. Der Mehllieferant war durch „Rechnungssplitting“ aufgefallen: Hier werden die Mehleinkäufe in einen offiziellen Verkauf und inoffiziellen „Schwarzverkauf“ aufgeteilt, um so den Wareneinkauf entsprechend den fehlenden Erlösen anzupassen. |