· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Dönerverkauf ‒ zwölf Stunden am Stück?
| Im Gastronomiegewerbe sind oft Ungereimtheiten in einer Außenprüfung Anknüpfungspunkt für das Tätigwerden der Steuerfahndung (Steufa). Die Steufa wird von der Betriebsprüfung (BP) herangezogen, um mit Durchsuchungsmaßnahmen die tatsächlichen Umstände ‒ in der Gastronomie insbesondere Umsätze ‒ zu rekonstruieren. Das gelingt nicht immer. In diesen Fällen ist das Steuerstrafverfahren von Schätzungen geprägt. Dabei ist sich das Finanzamt selbst nicht immer einig. |
1. Erst Außenprüfung, dann Durchsuchung
Der Dönerladenbesitzer (D) wurde von der BP geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurden schnell Mängel in der Kassenführung festgestellt. Zudem gab D nur spärlich angeforderte Unterlagen heraus. Zeit für die Steufa ‒ nach kurzen Vorfeldermittlungen durchsuchte sie sowohl Dönerladen als auch das Privathaus von D.
2. Trotzdem kaum Erkenntnisse
Die Durchsuchung brachte wenig Erkenntnisse. Keine Kassenbelege, keine Bargeldfunde, keine Einzahlungen auf Konten. Auch zum Wareneinkauf fehlte überwiegend eine verlässliche Dokumentation. So entschloss sich die Steufa, Informationen aus den Vorfeldermittlungen heranzuziehen. In diesen hatten die Ermittlungsbeamten den Verkauf von Dönern im Laden des D mit einer Strichliste für eine Zeitstunde von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr erfasst und die Kassenbedienung beobachtet.
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