16.06.2020 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Haariger Fall
| Bei Außenprüfungen in bargeldintensiven Betrieben wird die elektronische Ladenkasse immer bedeutsamer. Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Geschäftsvorfällen führen schnell zu unangenehmen Nachfragen der Finanzverwaltung. Kommen weitere Ungereimtheiten hinzu, kann dies zu einem Steuerstrafverfahren führen. |
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