· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Ermittlungen im Taxigewerbe
| Die Steuerfahndung (Steufa) prüft derzeit vermehrt das Taxigewerbe. Mehrere Taxi-Unternehmen stehen im Verdacht der Steuerhinterziehung. Der konkrete Vorwurf: In den einzelnen Taxen werde manipulativ in den Kilometerstand eingegriffen. Damit ist die Grundlage geschaffen, gegenüber dem FA falsche, zu niedrige Umsätze zu erklären. Doch der Tatnachweis gestaltet sich schwierig. |
1. Sachverhalt
Gegen den Taxiunternehmer (T) lag eine anonyme Anzeige vor. In dieser wurde behauptet, dass er gegenüber dem FA zu wenig Umsätze ausweist. Um bei einer Betriebsprüfung nicht aufzufallen ‒ so der Anzeigenerstatter ‒, ließe T in regelmäßigen Abständen die Kilometerstände seiner Taxen durch eine Werkstatt „zurückdrehen“. Die Umsätze aus den nicht erklärten Fahrten solle T selbst vereinnahmen. Die angestellten Taxifahrer erhielten einen Bonus in bar, wenn sie sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären.
2. Betriebsprüfung kommt
Die Steufa sah in der unpräzisen Anzeige, ohne das Benennen von konkreten Beweisen, keinen unmittelbaren Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung. Jedoch regte sie bei der Betriebsprüfung (BP) eine zeitnahe Außenprüfung an. Die BP kam diesem Ansinnen nach und erließ eine Prüfungsanordnung für Umsatz,- Körperschaft- und Gewerbesteuer. Schon kurz nach Beginn der Prüfung ergaben sich Ungereimtheiten. Insbesondere konnte T Differenzen zwischen den auf den Taxametern aufgezeichneten und den gegenüber dem FA erklärten Kilometern nicht plausibel erklären.
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