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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Garten- und Landschaftsbaubetrieb im Visier

    | Ein Mitarbeiter der Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle prüfte einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb. Es lagen mehrere Kontrollmitteilungen vor. Danach fehlten in der Buchführung ganze Baustellen. |

     

    1. Lieferungen an eigene Arbeitnehmer

    Bei der Überprüfung der Kundenkonten stieß der Prüfer darauf, dass viele Lieferungen auch an die eigenen Arbeitnehmer (AN) erfolgten. Aufgrund dessen zog der Prüfer einen Lohnsteueraußenprüfer zu Hilfe, der die Lohnversteuerung nachholte. Die Höhe der nachzuversteuernden Lohnsummen ließ allerdings darauf schließen, dass die Einkäufe wohl kaum für den Eigenverbrauch bestimmt waren. Einige der AN hatten keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ausweislich der Akten auch kein eigenes Haus. Als Einkünfte waren lediglich solche aus nicht selbstständiger Arbeit erklärt. Da es sich um fast 20 AN handelte, zog der Prüfer die Steuerfahndung hinzu.

     

    2. Durchsuchung bei 20 Arbeitnehmern

    Die Steuerfahndung erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse für alle 20 AN. Die Wohnungen wurden zeitgleich durchsucht. Bei einem AN wurde ein „Auftragsbuch“ vorgefunden, worin sämtliche in den letzten fünf Jahren durchgeführten Schwarzarbeiten aufgezeichnet waren. Offensichtlich hatte der AN nicht nur an den Wochenenden, sondern auch im Urlaub Pflasterarbeiten vorgenommen.

     

    3. Auftragsarbeiten ohne Rechnung

    Der AN zeigte sich sofort geständig und gab zu, jede freie Minute für Privatleute Pflasterarbeiten ausgeführt zu haben. Da diese keine Rechnung benötigt hätten, habe man sich auf einen „günstigeren Kurs“ verständigt. Teilweise habe er Aufträge an Kollegen weitergegeben. Für die Anlieferung der Materialien habe er mit Einwilligung seines Arbeitgebers dessen LKWs benutzt. Sein Arbeitgeber habe auch gewusst, dass er „nebenbei“ arbeite. Bei Verhandlungen über Lohnerhöhungen habe er sich immer darauf berufen, dass er seinen AN durch Zurverfügungstellung von Fahrzeugen und auch günstigem Materialeinkauf einen beträchtlichen Zuverdienst ermögliche. Die Schwarzgeldbeträge habe er auf einem Extrakonto angesammelt. Da er wahrscheinlich nicht „bis 65“ arbeiten könne, habe er sich eine Reserve schaffen wollen. Durch die Pflasterarbeiten wären seine Knie sehr in Mitleidenschaft gezogen. Bei seinen Kollegen ergaben sich ähnliche Sachverhalte. Die Mehrheit der AN hatte das Geld zum täglichen Leben gebraucht.

     

    4. Ermittlungen gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laufen

    Wegen des Verdachts der Mittäterschaft bzw. Beihilfe wurde sowohl gegen den Arbeitgeber als auch die Kunden, soweit sie zu ermitteln waren, Strafverfahren eingeleitet. Die AN haben sich wegen Steuerhinterziehungen zwischen 10.000 EUR und 35.000 EUR zu verantworten. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 108 | ID 42571364