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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Schein oder nicht Schein(firma), das ist die Frage

    | Ein „Klassiker“ der Steuerhinterziehung sind sog. Abdeckrechnungen durch Scheinfirmen. Diese schreiben ihren Kunden Rechnungen „auf Bestellung“, ohne dass tatsächlich Leistungen zugrunde liegen. Die Kunden erhalten den Rechnungsbetrag kurz nach der Überweisung anteilig zurück. Der steuerliche Nutzen für die Kunden ist ein unberechtigter Betriebsausgabenabzug, der zur ungerechtfertigten Steuerminimierung führt. Zudem nutzen die Rechnungsempfänger die Abdeckrechnungen, um nicht angemeldete Arbeitnehmer „schwarz“ zu entlohnen. |

     

    1. Steufa-Prüfung wegen Kontrollmaterial

    Im Rahmen einer Außenprüfung bei einem metallverarbeitenden Betrieb stieß das Finanzamt (FA) auf Rechnungen der Servicefirma S-GmbH. Die Rechnungen standen für die Betriebsprüfung (BP) in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang. Die BP strich den hieraus geltend gemachten Betriebsausgabenabzug und schickte eine Kontrollmitteilung an die für die S-GmbH zuständige Steuerfahndung (Steufa). Die Steufa stieg bei der S-GmbH in Vorfeldermittlungen ein.

     

    2. Vorfeldermittlung führt zur TKÜ-Überwachung

    Die Vorfeldermittlungen zeigten, dass die S-GmbH eine Vielzahl von Rechnungen nicht nur an metallverarbeitende Betriebe, sondern auch an Betriebe der Reinigungsbranche stellte. Die Steufa ging auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu und beantragte über die Staatsanwaltschaft eine umfassende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Sozialversicherungsbetrugs.