· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Liebhaberei oder Pferdezuchtbetrieb?
| Eine Sachbearbeiterin beim FA prüfte die ESt-Erklärung eines Angestellten, der neben seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit einen gewerblichen Pferdezuchtbetrieb unterhielt. |
1. Pferdezuchtbetrieb als reines Verlustgeschäft
Der Steuerpflichtige hatte seit Jahren nur Verluste erklärt. Die Sachbearbeiterin stellte sich deshalb die Frage, ob es sich hier um - steuerlich unbeachtliche - Liebhaberei handelte. An Hand der Überschussrechnung konnte sie erkennen, dass die Verkaufserlöse für Pferde regelmäßig unter dem Einkaufspreis lagen. Die letzten Veranlagungsjahre waren mit Blick auf die Liebhaberei vorläufig erfolgt. Nun sollte ein Sachverhaltsermittler sich des Falles annehmen. Der Sachverhaltsermittler prüfte Sachverhalte außerhalb einer Betriebsprüfung, die nicht vom Schreibtisch aus aufgeklärt werden können.
2. Begehung vor Ort
Der Sachverhaltsermittler musste zunächst einige Terminsverschiebungen wegen angeblichen Zeitmangels hinnehmen. Schließlich wurde er von dem Pferdezüchter und seinem Steuerberater empfangen. Man zeigte ihm die Pferdeställe und erklärte ihm, dass die Pferde jung eingekauft würden und die Ehefrau die Pferde trainieren würde. Sobald sie als Wettkampfpferde geeignet seien, würden sie an interessierte Reiter verkauft. Nach der Aufstellung der Ein- und Verkäufe der letzten Jahren und einem Abgleich mit den im Bestand verbliebenen Pferden, stellte der Sachverhaltsermittler fest, dass Ist und Soll nicht übereinstimmten: Es waren weniger Pferde vorhanden, als nach der Berechnung vorhanden sein sollten. Der Pferdezüchter erklärte die Diskrepanz damit, dass einige Pferde verstorben seien. Der Sachverhaltsermittler drängte auf Einsicht der entsprechenden Unterlagen.
3. Auskunftsersuchen an Tierkörperbeseitigungsfirma
Der Pferdezüchter hatte es nicht für erforderlich gehalten, die Unterlagen aufzubewahren. Er habe eine Tierkörperbeseitigungsfirma mit dem Abtransport der toten Tiere beauftragt. Daraufhin ließ der Sachverhaltsermittler ein Auskunftsersuchen an die Tierkörperbeseitigungsfirma stellen. Es waren wohl einige Kadaver von der Tierkörperbeseitigungsfirma abgeholt worden, allein der Verbleib von zwei Pferden war weiterhin ungeklärt. Die Strafsachenstelle leitete ein Strafverfahren ein. Bei der Überprüfung der Eingangsrechnungen stellte der Strafsachenbearbeiter fest, dass es sich bei zwei Rechnungen offenbar um Fälschungen handelte. Der Einkauf der Pferde war also nur fingiert und die entsprechenden Ausgaben zu Unrecht geltend gemacht worden. Das Geld für den fingierten Einkauf war vom Berater an einen Gebrauchtwagenhändler für Oldtimer überwiesen worden. Dieser hatte auch die Rechnungen erstellt, um dem Pferdezüchter den Betriebsausgabenabzug zu ermöglichen. Auf Vorhalt gab der Pferdezüchter den Sachverhalt zu und akzeptierte eine Strafe von 30.000 EUR. Der Rechnungsersteller wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung zu 10.000 EUR Geldstrafe verurteilt.