· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Nebenberufliche Einnahmen aus Schiedsrichtertätigkeit
| Der Sachbearbeiter, selbst Fußballfan, hatte gerade in der Zeitung über den Schiedsrichter-Skandal beim DFB gelesen und beschloss deshalb, den Steuerpflichtigen um Aufschlüsselung seiner Einnahmen aus der Schiedsrichtertätigkeit zu bitten. |
1. Keine Einnahmen aus Freundschaftsspielen verzeichnet
In der Aufstellung, die kurze Zeit später einging, waren aber nur Einnahmen vom DFB enthalten. Die Regel ist aber, dass Schiedsrichter auch noch Freundschaftsspiele gegen Entgelt leiten. Im Internet fand der Beamte zudem etliche Einträge über den Einsatz des Steuerpflichtigen bei Freundschaftsspielen. Er schrieb ihn nochmals an und bat um Auskunft darüber, ob weitere Einnahmen aus Freundschaftsspielen zu verzeichnen sind.
Als dann innerhalb der Frist keine Antwort einging, wandte sich der Sachbearbeiter an das FA für Steuerstrafsachen und Fahndung. Die Fahnder fanden schließlich auch noch Hinweise darauf, dass der Schiedsrichter auch bei Spielen im Ausland tätig war. Es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und eine Durchsuchung der Wohnräume und der Bank angeordnet. Der Schiedsrichter hatte inzwischen Kontakt zu seinem Rechtsanwalt aufgenommen. Er war zu dem Entschluss gekommen, Selbstanzeige zu erstatten. Leider hätte er noch ein paar Tage gebraucht, um die fehlenden Einnahmen aufzuschlüsseln. Hierfür war es jetzt jedoch zu spät.
2. Insgesamt wurden Steuern i.H. von 100.000 EUR verkürzt
Die vorgefundenen Bankunterlagen bewiesen, dass der Schiedsrichter Einnahmen von jährlich 50.000 EUR nicht versteuert hatte. Außerdem wurde ein Auskunftsersuchen an den DFB gestellt mit der Bitte um Auskunft darüber, welche Einnahmen und Aufwandserstattungen der Schiedsrichter erhalten hatte. Dabei stellte sich heraus, dass die von dem Schiedsrichter geltend gemachten Werbungskosten, wie Reisekosten und Bekleidung zum großen Teil vom DFB bezahlt worden waren. Der Schiedsrichter hatte auch gegenüber dem DFB falsche Angaben gemacht und Reisen doppelt abgerechnet. Insgesamt wurden Steuern i.H. von 100.000 EUR verkürzt.
3. Beschuldigter wurde zu einer Geldstrafe von 60.000 EUR verurteilt
Zu seiner Verteidigung gab der Beschuldigte an, dass unter Kollegen Tipps weitergegeben würden, wie man Steuern sparen könne. Schließlich stünden die Nebeneinnahmen in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, den er betreiben müsse. Mehrere Ehen in seinem Umfeld seien daran gescheitert, dass man wegen der Nebentätigkeit selten an den Wochenenden zu Hause sei. Das Strafgericht verurteilte angesichts des Umfangs der hinterzogenen Steuern den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 60.000 EUR. Der Schiedsrichter fühlte sich zwar ungerecht behandelt, ließ das Urteil aber gegen sich gelten, um nicht weiter in den Schlagzeiten der örtlichen Presse zu erscheinen.