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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Orthopäde mit teuren Sitzmöbeln

    | Ein Orthopäde wird im Büro des Steuerberaters geprüft. Die Betriebsausgaben im Bereich der sonstigen Kosten wiesen erhebliche Aufwendungen auf. Deshalb konzentrierte sich der Betriebsprüfer zunächst auf diese Belege. |

     

    1. Nobel geht die Welt zugrunde

    Es fanden sich Rechnungen über teure Sitzmöbel und Bilder, Gardinen, Blumenschmuck und Spielzeug fürs Wartezimmer. Außerdem waren Glastüren angeschafft worden, die besonders hoch und daher auch sehr teuer waren. Mithilfe der Artikelbezeichnungen auf den Rechnungen recherchierte der Betriebsprüfer im Internet und druckte Bilder über die auf den Rechnungen ausgewiesenen Produkte aus. Anlässlich einer Besprechung mit dem Steuerberater bat er um einen Besichtigungstermin in der Praxis. Der Steuerberater war sofort einverstanden, teilte dem Betriebsprüfer am nächsten Tag jedoch mit, dass sein Mandant nicht mit einer Besichtigung einverstanden sei. Er sehe es als eine Störungen seines Betriebsablaufs an. Auch einen Termin außerhalb der Sprechstunden lehnte der Orthopäde ab.

     

    2. Es gibt immer einen Weg

    Da der Betriebsprüfer aber ohnehin vorhatte, wegen seiner Knieprobleme die Hilfe eines Orthopäden in Anspruch zu nehmen, begab er sich in die Praxis. Am Empfang bat er um einen Termin. Nachdem er die Frage, ob er privat versichert sei, bejaht hatte, bekam er für die nächste Woche einen Behandlungstermin. Neben ihm stand eine Dame, die ebenfalls einen Termin vereinbaren wollte. Da sie gesetzlich versichert war, sagte man ihr, dass ihr nächster Termin in einem halben Jahr sei. Die Dame bat um einen früheren Termin. Daraufhin bot man ihr gegen Zahlung von 300 EUR einen Termin in den nächsten drei Wochen an. Die Dame bezahlte und bedankte sich für die „schnelle Hilfe“. Tatsächlich wurde auf einem Schild im Empfangsbereich darauf hingewiesen, dass ein schneller Termin gegen Zahlung eines Geldbetrags möglich sei. Am nächsten Tag überprüfte der Betriebsprüfer die Bareinnahmen: Er stellte fest, dass es keine Barkasse gab und auf den Kontoauszügen auch keine Bareinzahlungen ersichtlich waren.

     

    3. Das Verfahren gewinnt an Fahrt

    Es wurde umgehend ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und ein Durchsuchungsbeschluss für die Praxisräume beantragt. Bei der Durchsuchung stellte sich heraus, dass weder die Bilder, noch die Gardinen oder die Möbel vorhanden waren. Auch die Türen waren dort nicht eingebaut worden, sondern in seinem privaten Wohnhaus, genauso wie das Spielzeug. Blumenschmuck war zwar vorhanden, allerdings nur künstliche Blumen. Auf den Rechnungen waren aber frische Blumen ausgewiesen. Der Arzt gab schnell zu, es mit den Rechnungen nicht so ernst genommen zu haben. Durch das Strafverfahren habe er aber erkannt, wie unsozial sein Verhalten gewesen sei. Dass das Bargeld auch versteuert werden müsse, habe er nicht gewusst. Um seinen guten Ruf bemüht, war er sehr schnell bereit, gegen Einstellung des Verfahrens eine Geldauflage von 10.000 EUR zu zahlen. Insgesamt war es zu einer Steuerhinterziehung von 30.000 EUR gekommen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 208 | ID 43490822