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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Pferdepension auf dem Prüfungsgeschäftsplan

    | Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Offenbar gilt das nur für den Reiter und nicht für den Wirt einer Pferdepension, der seine Einnahmen nicht in vollem Umfang erklärt. |

     

    1. Ungewöhnlich: Pensionstiereinnahmen werden nicht in bar bezahlt

    Eine Pferdepension war auf den Prüfungsgeschäftsplan geraten, weil nicht klar war, wie die sechsköpfige Familie von den erklärten Gewinnen leben konnte. Zunächst konnten keine Manipulationen festgestellt werden. Merkwürdig war allerdings, dass im Wareneinkauf kein Heu aufgeführt wurde. Nach kurzem Zögern gab der Pensionswirt an, dass Heu kostenlos von einem bekannten Landwirt zu bekommen. Das nahm der Prüfer erst einmal so hin. Aus dem Kassenbuch ergab sich, dass die Pensionstiereinnahmen nicht in bar gezahlt wurden, das war ungewöhnlich.

     

    2. Merkwürdig: Mehr Pferde gemeldet als erklärt

    Im Zeitpunkt der Prüfung wurden mehr Pferde gezählt, als in den geprüften Jahren durchschnittlich angegeben waren. Der Prüfer fragte bei der Tierseuchenkasse nach. Hier muss der Pensionswirt die Anzahl der Pferde mitteilen. Tatsächlich wurden weit mehr Pferde geführt als erklärt. Die Strafsachenstelle wurde davon in Kenntnis gesetzt. Es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Auf die Frage nach der Differenz zwischen tatsächlich geführten und erklärten Pferden gab der Pensionswirt folgende Antwort: Es sei üblich, eine geschätzte Anzahl zu melden. Diese Schätzung sei immer höher als der tatsächliche Bestand.

     

    3. Verdächtig: Betriebsausgaben wurden nicht geltend gemacht

    Bei der Durchsuchung der Büroräume fanden sich Listen der Einsteller. Nach einem Abgleich mit den Erlösaufzeichnungen war klar, dass nicht alle Einnahmen für die Pensionspferde in der Buchführung verzeichnet waren. Es fanden sich auch Hinweise darauf, dass der Pensionswirt doch Geld für das Heu an einen Landwirt bezahlte. Dass diese Betriebsausgaben nicht geltend gemacht worden waren, war ein sicheres Indiz dafür, dass mit Schwarzgeld bezahlt worden war und der Landwirt nicht alle Einnahmen versteuerte - z.B. Beiträge dafür, die Führanlage und der angrenzenden Weiden zu nutzen. Die Kosten wurden offenbar bar gezahlt. Zudem erteilte der volljährige Sohn der Familie Reitunterricht - und das in einem erheblichen Umfang. Bisher war der Sohn allerdings steuerlich nicht in Erscheinung getreten.

     

    4. Erfreulich: Pensionswirt sieht seine Verfehlung ein und arbeitet mit

    Die Beweislage war erdrückend, deshalb entschied sich der Pensionswirt nun doch zur Mitarbeit: Insgesamt waren Steuern von 40.000 EUR hinterzogen worden. Weil der Penisonswirt bei der Ermittlung der Steuern seinen Mitteilungspflichten nachgekommen war, konnte das Strafverfahren nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 20.000 EUR eingestellt werden. Der Sohn kam mit einer Auflage von 2.000 EUR davon.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 26 | ID 43767359