· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Prüfungsschwerpunkt Pferdeställe
| Prüfungsschwerpunkt einer Betriebsprüfungsstelle im ländlichen Bereich war die Prüfungen von Pferdeställen. Hierbei ging es insbesondere um die Überprüfung der Einnahmen aus dem Einstellen von sogenannten Pensionspferden. |
1. Einnahmen aus Einstellen von Pensionspferden
Es handelt sich hierbei meist um Bargeschäfte. Die Prüferin war selbst aktiv im Reitsport. Während der Prüfung auf dem Reiterhof knüpfte die Prüferin auch Kontakt zu den Reitstallinhabern. Bei einem Gespräch fragte sie nach dem Namen eines Reiters, der ihr aufgefallen war, weil er fast täglich erschien und mit einem auffälligen Porsche vorfuhr. Sie erfuhr, dass es sich bei dieser Person um einen Bereiter handelte. So bezeichnet man einen guten Reiter, der Pferde auf Turniere vorbereitet. Pro Pferd werden bis zu 1.000 EUR monatlich für das Zureiten der Pferde bezahlt. Da auch diese Beträge häufig bar gezahlt werden, witterte die Prüferin eine Steuergefährdung. Über das Kraftfahrzeugkennzeichen erfuhr sie Name und Anschrift des Reiters, steuerlich wurde er allerdings nicht geführt.
2. Weiterleitung der Erkenntnisse an die Steuerfahndung
Die Steufa fand bei Eingabe des Namens des Reiters im Internet zahlreiche Hinweise auf Erfolge beim Zureiten von Pferden. Da man davon ausgehen konnte, dass er die Pferde nicht unentgeltlich zuritt, leitete die Steufa ein Steuerstrafverfahren ein. Mit dem beim Amtsgericht erwirkten Durchsuchungsbeschluss wurde kurz darauf das Haus des Beschuldigten durchsucht. Die Auswertung des hierbei beschlagnahmten Computers erbrachte Nachweise über seine Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Bereiter. Dort hatte er fein säuberlich alle Kunden namentlich aufgeführt und seine Einnahmen aufgelistet. Daher hatten die Fahnder leichtes Spiel beim Ermitteln der hinterzogenen Beträge. Aber auch über die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben hatte er genau Buch geführt. Dazu gehörten Fahrtkosten, teilweise auch Übernachtungskosten, wenn die zuzureitenden Pferde sich nicht in seinem Einzugsgebiet befanden.
3. Vernehmung des Beschuldigten
Bei der verantwortlichen Vernehmung gab der Beschuldigte auf Befragen an, dass er ursprünglich Tierarzt habe werden wollen. Um sich nebenbei Geld zu verdienen, habe er sich seine Leidenschaft zu Pferden und sein Reittalent zunutze gemacht und im Bekanntenkreis Pferde eingeritten. Nachdem diese Pferde bei Turnieren Erfolge erzielt hätten, habe sich sein Name in der Branche herumgesprochen und er habe immer mehr Aufträge erhalten. Er habe sein Studium vernachlässigt und habe sich immer mehr seinem Hobby zugewandt. Über eine Versteuerung habe er nicht nachgedacht, da die Einnahmen zunächst geringfügig waren. Er war sehr erschrocken, als die Fahnder ihm vorrechneten, dass er in den letzten 10 Jahren 200.000 EUR Steuern hinterzogen habe. Im Strafverfahren zeigte sich der Beschuldigte einsichtig und war mit einer Geldstrafe von 60.000 EUR einverstanden.