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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Schornsteinfeger macht reinen Tisch

    | Ein Schornsteinfegermeister erklärte im Rahmen der Einkommensteuererklärung hohe Verluste aus Vermietung und Verpachtung einer vermieteten Wohnung. Er hatte dort den Angaben zufolge eine Grundrenovierung vorgenommen und Aufwendungen von 60.000 EUR geltend gemacht. Darin enthalten war auch die Anschaffung einer Küche. |

     

    1. Der Kollege übernimmt

    Aufgrund der Höhe der Aufwendungen übergab der Veranlagungsbeamte die Unterlagen einem Kollegen, der sich auf Fälle mit hohen Kosten bei Vermietung und Verpachtung spezialisiert hatte. Bei einer Begehung vor Ort wunderte sich der Kollege, dass auf der Klingelanlage der Name „V.N.“ angegeben war, obwohl als Mieterin die Tochter benannt worden war, deren Vornamen nicht mit „V“, sondern mit „L“ begann. Vielmehr begann der Vorname des Schornsteinfegers mit „V“. Nachforschungen beim Einwohnermeldeamt ergaben allerdings, dass unter der Adresse die Tochter gemeldet war. Neugierig geworden fuhr er zu der Adresse des Schornsteinfegers. Auf dem Klingelschild des Einfamilienhauses war lediglich der Nachname angegeben. Im Vorgarten sah er Kinderfahrräder und ein Bobby Car stehen. Er sah eine junge Frau mit Kind das Haus mit einem Schlüssel öffnen und betreten. Schnell regte sich bei ihm der Verdacht, dass hier die Renovierungskosten der eigengenutzten Wohnung zuzurechnen und damit nicht abziehbar sein könnten.

     

    2. Die Steuerfahndung ermittelt

    Wegen eines möglichen Anfangsverdachts schaltete er die Strafsachenstelle ein, die ein Steuerstrafverfahren einleitete und die Einleitung des Steuerstrafverfahrens dem Schornsteinfegermeister bekanntgab. Der Schornsteinfegermeister meldete sich umgehend. Zum vereinbarten Termin erschien die ganze Familie mit Tochter und Schwiegersohn. Die Tochter gab an, es sei ihre Idee gewesen, den Mietern zu kündigen, damit ihre Eltern die Eigentumswohnung beziehen und sie mit zwei Kindern das Einfamilienhaus der Eltern übernehmen könnten. Also habe man den Mietern gekündigt und die Wohnung nach den Vorstellungen der Eltern umgebaut und renoviert. Da die Eltern ihretwegen so hohe Kosten gehabt hätten, sei sie auf dieses „Steuersparmodell“ gekommen. Es täte ihr leid, dass sie ihren Eltern solche Schwierigkeiten bereitet habe.

     

    3. Der Schornsteinfegermeister gesteht

    Der Schornsteinfegermeister bestätigte die Angaben der Tochter und nahm dieses Ereignis zum Anlass, reinen Tisch zu machen. Er sei als Schornsteinfegermeister von Kunden oft nach anderen Befeuerungssystemen befragt worden. Wenn er dann den Kontakt zu einer Firma erfolgreich habe herstellen können, habe er Vermittlungsprovisionen bekommen, die er nicht versteuert habe. Er versprach, die genauen Zahlen vorzulegen, denn er habe genau Buch darüber geführt. Anders hätte er den Umbau der Wohnung nicht bezahlen können. Das Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung wurde gegen eine geringe Geldauflage eingestellt, weil der Schornsteinfeger die in seiner Selbstanzeige erklärten Mehreinnahmen umgehend bezahlte.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 132 | ID 43298540