· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Spedition: Umsätze werden systematisch storniert
| Der Geschäftsführer der Speditionsfirma und seine in der Buchhaltung tätige Ehefrau waren sich einig: Die Umsätze einiger ihrer Auftraggeber sollten nicht mehr in der Buchhaltung erfasst werden, sondern auf ihr Privatkonto fließen. |
1. Geldwäscheverdachtsanzeige
Aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank wurde bekannt, dass Scheckeinzahlungen auf das Konto der Kinder des Spediteurs erfolgten und unmittelbar nach Einzahlung von der Ehefrau bar verfügt wurden. Im Rahmen der anstehenden turnusmäßigen Betriebsprüfung sollte dieser Sachverhalt überprüft werden.
Der Betriebsprüfer kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Scheckeinreichungen offensichtlich um nicht erklärte Umsätze handelte. Es wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Im Folgenden wurden sämtliche Kontoauszüge bei den Banken der Eheleute und deren Kinder angefordert. Dabei wurden weitere ungeklärte Zahlungseingänge von über 2 Mio. EUR entdeckt.
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