Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Studenten zeigen ihren Vermieter an

    | Barzahlungen und nur kurzzeitige Vermietungen ‒ die Strategie des Vermieters ging nicht auf. Auf lange Sicht bekam die Steuerfahndung doch Wind von seinen Machenschaften. |

     

    1. Vermieter verlangt die Miete in bar

    Den Mietern, ausschließlich Studenten, war die Miete für die WG-Zimmer zu hoch, sie zeigten den Vermieter daher beim FA an. In der Anzeige gaben sie detailliert an, wer zu welchem Zeitpunkt in welchem Zimmer wohnte und wie viel Miete der Vermieter jeweils verlangte. Der Vermieter wolle sich bereichern, indem er sein Wohnhaus mit vier Parteien an insgesamt 16 Studenten vermietete. Er verlangte monatlich 400 EUR Miete pro Student und Zimmer. So vereinnahmte er jeden Monat bis zu 6.400 EUR. Die Studenten müssten die Miete stets bar bezahlen, Überweisungen lehne der Vermieter strikt ab.

     

    2. Steuerfahndung leitet Strafverfahren gegen Vermieter ein

    Die Steufa stellte bei der Ortsbesichtigung fest, dass unzählige Namensschilder an der Briefkastenanlage angebracht waren. Auch die im Vorfeld eingeholte Meldeauskunft ergab, dass schon seit mehreren Jahren immer nur kurzzeitig eine Vielzahl verschiedener Personen im Objekt gemeldet war. Der Vermieter selbst hatte keine Vermietungseinkünfte erklärt. Daher wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und bekannt gegeben.