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  • 08.06.2016 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    | Unternehmer müssen sich selbst um ihre steuerlichen Angelegenheiten kümmern, das ist bekannt. Dennoch reden sich die Betroffenen regelmäßig damit heraus, dass sie keine Kenntnis der Umstände gehabt hätten. |