17.02.2020 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Vorfeldermittlungen
| Die Steuerfahndung hat primär die Pflicht, Steuerstraftaten zu erforschen und die diesen zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, § 208 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO. Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um bisher unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO), taucht aber immer mehr in den Werkzeugkisten der Steuerfahndungsstellen auf. Diese Ermittlungen sind (zunächst) rein steuerlicher Natur – mit Schwierigkeiten und Risiken für den Steuerpflichtigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig