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  • 16.11.2015 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Zweifelhafte Rückstellung über 3 Mio. EUR mündet in einem Strafverfahren

    | Bei einer Firma mit einem Umsatzvolumen von mehreren Mio. EUR jährlich fiel dem Betriebsprüfer eine Rückstellung von 3 Mio. EUR ins Auge. |