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  • 19.09.2024 · Fachbeitrag · Zollrecht

    Begründen einer zollrechtlichen EU-Ansässigkeit

    | Für drittländische Unternehmen kann es interessant sein, eine zollrechtliche EU-Ansässigkeit zu begründen. Zwingend ist es, wenn das Unternehmen als Anmelder oder Beförderer gegenüber dem deutschen Zoll auftreten muss. Oft ist der Hintergrund eher der AEO-Status (Authorised Economic Operator/zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) oder, Vereinfachungen zu beantragen. Hierzu wird in der EU eine Niederlassung benötigt. |