· Fachbeitrag · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch den Ehegatten
von RA Philipp Külz, FA StR, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und RAin Christina Odenthal, LL.M., ROXIN Rechtsanwälte LLP, Düsseldorf
| Die bloße Mitunterzeichnung von Steuererklärungen hat im Regelfall keine unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen für den Ehegatten eines mutmaßlichen Steuerhinterziehers; steuerliche Folgen sind für den eigentlich unschuldigen Ehepartner dennoch häufig nicht zu vermeiden. |
FRAGE DES STEUERBERATERS: Am gestrigen Tage war eine neue Mandantin bei mir. Sie ist seit zwanzig Jahren verheiratet, erzielt als angestellte Zahnärztin Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit und wurde stets zusammen mit ihrem Ehepartner veranlagt. Die Steuererklärung wurde jeweils fristgerecht eingereicht und von beiden Eheleuten unterzeichnet. Ihr Ehemann ist in einem Angestelltenverhältnis bei der Kommune tätig.
Letzte Woche hatte die Steuerfahndung im gemeinsamen Haus der Eheleute eine umfangreiche Durchsuchung vollzogen. Sie ermittelt gegen den Ehemann wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung. Über eine Daten-CD hat die Behörde in Erfahrung gebracht, dass er seit den 90er-Jahren über erhebliches Kapitalvermögen in der Schweiz verfügte, entsprechende Erträge hieraus jedoch zu keinem Zeitpunkt deklarierte. Meine Mandantin hatte offenbar Kenntnis von diesem Sachverhalt, ihren Ehemann jedoch nicht bei seinen Straftaten unterstützt.
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