· Fachbeitrag · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Zur Pressearbeit von Staatsanwaltschaft,Finanzamt und Gericht
von RAin Dr. Katharina Wild, FAin Stafrecht, FAin Steuerrecht, Wild Rechtsanwaltskanzlei, München
| Schlechte Presse ist besser als keine? Vielleicht, aber sicher nicht, wenn es um die Berichterstattung über Straftaten geht. Dazu im Einzelnen. |
Frage des Steuerberaters: Mein Mandant fürchtet, dass im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Ermittlungsbehörde die Presse informieren könnte. Sollte es zu einer Anklage kommen, rechnet er damit, dass aufgrund seiner Bekanntheit eine Pressemitteilung verfasst werden könnte. In welchen Fällen sind Pressemitteilungen seitens der Ermittlungsbehörden bzw. des Gerichts zu erwarten?
Antwort des Strafverteidigers: Auf Anfragen der Presse sind Staatsanwaltschaft, Finanzbehörde und Gericht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen. Der Staatsanwaltschaft ist es erlaubt, die Öffentlichkeit auch proaktiv zu informieren. Ist aufgrund der besonderen Schwere der Tat und des besonderen öffentlichen Interesses mit einer Presseberichterstattung zu rechnen, sollte der Beschuldigte frühzeitig entscheiden, ob er mittels eigener Pressemitteilungen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen möchte.
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