· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung droht bei Gewährung geldwerten Vorteils
von RA Alexander Littich, LL.M., FA StR, FA StrR, Ecovis L+C Landshut
| Neben steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen gibt es auch viele Leistungen und Sachbezüge die Arbeitnehmer, wenn sie sie von ihren Arbeitgebern erhalten, lohnversteuern müssen. Wenn diese Lohnversteuerung unterbleibt, kann dies neben der späteren Nachversteuerung aufgrund einer Lohnsteuerprüfung u. U. auch dazu führen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Eine Besonderheit ist dabei, dass Lohnsteuer auf die Lohnsteuer erhoben wird. |
FRAGE DES STEUERBERATERS: Mein Mandant M betreibt ein Reinigungsunternehmen und beschäftigt ca. 250 Mitarbeitende für die er in der Vergangenheit Verwarnungs- und Bußgelder bei Falschparken und zu schnellem Fahren in teils erheblicher Höhe übernommen hat. Er ist der Meinung, dass die Übernahme dieser Bußgelder durchaus im betrieblichen Interesse liegt, da seine Mitarbeiter oft keinen geeigneten Parkplatz am Arbeitsort vorfinden oder viel Zeit für die Reinigungsarbeiten verlieren, weil sie die Parkuhr nachstellen müssen. Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung wurde dieser Vorgang aufgegriffen und nachträglich lohnversteuert. Die Lohnsteuer hat der M schlussendlich akzeptiert, aber sich geweigert, diese Lohnsteuer nun von den Mitarbeitern einzufordern.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lohnsteuer bei seinen Mitarbeitern einzufordern und welche Konsequenzen drohen ihm bei einer erneuten Prüfung durch das Finanzamt?
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