· Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Steuerhinterziehung und Grundstückskauf
von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm
| Soll bei einem Grundstückskaufvertrag Grunderwerbsteuer „eingespart“ werden und wird daher aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede ein geringerer Kaufpreis beurkundet, als tatsächlich gezahlt wird, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags gefährdet. |
1. Scheingeschäft: Heilung durch Vollzug
Rein zivilrechtlich ist bei einer Schwarzgeldabrede eine Heilung des formunwirksamen Kaufvertrags durch Vollzug möglich:
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V und K vereinbaren, um Notarkosten und Grunderwerbsteuer zu sparen, dass im notariellen Kaufvertrag über ein Hausgrundstück als Kaufpreis anstatt 500.000 EUR nur 300.000 EUR angegeben werden. K wird in der Folge im Grundbuch eingetragen. Hat dieses Geschäft zivilrechtlich Bestand?
Der schuldrechtliche Kaufvertrag ist unwirksam. Denn der Kaufvertrag über 300.000 EUR entsprach nicht dem wirklichen Willen der Parteien und war als Scheingeschäft nichtig, § 117 BGB.
Die Vereinbarung über 500.000 EUR ist formunwirksam getroffen worden. Gem. § 311b Abs. 1 S. 1 BGB bedarf ein Kaufvertrag über ein Grundstück der notariellen Form. Ohne diese Form war der Vertrag nichtig, § 125 BGB. Da K aber in das Grundbuch eingetragen wurde, ist dieser Formmangel geheilt, § 311b Abs. 1 S. 2 BGB. |
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