15.11.2019 · Fachbeitrag · Insolvenz
Grenzen eines finanzbehördlichen Insolvenzantrags
| Soll trotz Erfüllung der Steuerforderung ein Insolvenzantrag des Finanzamts ausnahmsweise aufrecht erhalten werden (vgl. § 14 Abs. 1 S. 2 InsO), muss das Fortbestehen des Eröffnungsgrundes glaubhaft gemacht werden. Darauf weist das FG Hamburg in einer Entscheidung vom 2.7.19 hin (2 V 121/19, Abruf-Nr. 211944 ). |
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