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  • · Fachbeitrag · Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Wie Vertriebsmitarbeiter von Kassenunternehmen in den Fokus des FA geraten

    von Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher, Münster

    | Seit dem 1.4.21 werden bei Unternehmen der bargeldintensiven Branchen zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen (= elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) eingesetzt, um Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kasseneinzeldaten“) zu verhindern. Wer dachte, dass nun keine Steuerhinterziehung mehr möglich wäre, hat sich geirrt. |

    1. Einführung

    Es gibt weiterhin Unternehmensinhaber, die die Vertriebsmitarbeiter direkt fragen, wie sie mit den Kassen noch manipulieren können. Auch gehört es oft zur Verkaufsphilosophie von Vertriebsmitarbeitern der Kassenhersteller, den Kunden zu zeigen, wie man am Fiskus vorbei seine Einnahmen erfassen kann.

     

    • Beispiele für Manipulationsszenarien
    • Nichteingabe von Geschäftsvorfällen
    • Nutzung von Zweitkassen, da die Meldepflicht von der Finanzverwaltung bisher noch nicht umgesetzt wurde
    • Zeitweises Abstellen der technischen Sicherheitseinrichtung, z. B. mit Data-Stream Disabler Software (spezielle Software, die die Störung der Kommunikation mit der lokalen USB-TSE auf Knopfdruck unterbricht)
    • Abziehen der Hardware-TSE etc.