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  • 18.10.2019 · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren

    Eklatanter Mangel: FG ignoriert Zeugenbeweis

    | Das FG ist grundsätzlich verpflichtet, einem Beweisantrag nachzukommen. Es kann nur dann darauf verzichten, wenn das Beweismittel für die Entscheidung unerheblich ist, die infrage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführers als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist – so der BFH mit Beschluss vom 14.3.18. |