· Fachbeitrag · Coronavirus
Steuerstrafrechtliche Folgen des Coronavirus
von Dr. Karsten Webel, LL.M. (Indiana), Hamburg
| Im Rahmen der „Steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“ haben das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Maßnahmen ergriffen, um unbillige Härten für die durch den Coronavirus Geschädigten zu vermeiden. In der Praxis zeigt sich aber, dass Trittbrettfahrer versuchen, auf den Corona-Zug aufzuspringen. |
1. Ausgangslage
Die Finanzverwaltungen der Länder stellen den Steuerpflichtigen verschiedene Steuererleichterungen in Aussicht. Dabei handelt es sich insbesondere um
- zinslose Stundungen,
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