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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Noch einmal: Steuerstrafverfahren gegen ausländische IT-Spezialisten

    von RA Dr. Tobias Rudolph, FA StR, FA StrR, Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte, Nürnberg, www.strafrecht-steuerrecht.de 

    | „Kinder statt Inder!“ Mit diesem Slogan wurde im Jahr 2000 der Wahlkampf angesichts der Diskussion um den Einsatz ausländischer IT-Fachkräfte in Deutschland polarisiert. Im selben Jahr war die sogenannte Dotcom-Blase geplatzt, weshalb weltweit viele Programmierer ihre Arbeitsplätze verloren hatten. Gleichzeitig hatten viele europäische Großunternehmen einen vorübergehend erhöhten Bedarf an IT-Spezialisten, die für einige Jahre beispielsweise beim Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland eingesetzt wurden. Nicht selten wurden dabei Teile des tatsächlichen Einkommens nicht in Deutschland versteuert (Frank, PStR 11, 311 ). |

    1. Hintergründe

    Derzeit führen Steuerfahnder in ganz Deutschland Ermittlungen gegen die Betroffenen. Besondere Herausforderungen für den Rechtsstaat ergeben sich dadurch, dass sich im Rahmen der Ermittlungen meist nur rekonstruieren lässt, wie viel Geld durch die deutschen Unternehmen für die Arbeitsleistungen bezahlt wurde. Darüber, welchen Anteil die Programmierer hiervon wirklich erhalten haben, gibt es Streit.

     

    Direkte Verträge zwischen den Programmierern und den Unternehmen existieren meist nicht. Stattdessen erfolgte die Abwicklung über sogenannte Management Companies („Agencies“) im Ausland. Die Agenturen rechneten die erbrachte Arbeitsleistung stundenweise bei den deutschen Unternehmen ab und bezahlten ihrerseits die IT-Fachkräfte („Consultants“) entsprechend der internen Vereinbarung auf freiberuflicher Basis. Die Agencies waren auch in die Rekrutierung der IT-Spezialisten eingebunden. Dabei wurden die jeweiligen Stundenhonorare zwischen den Agenturen und den Programmierern individuell verhandelt.