· Nachricht · Gesetzesentwurf
Kein Kuschelkurs mehr für Unternehmenskriminalität
| Unternehmen müssen bei Steuerdelikten künftig mit deutlich empfindlicheren Sanktionen als bisher rechnen. Das sieht der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität (VerSanG-E) vor. Berater tun gut daran, ihre Mandanten jetzt schon auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. Denn ein effektives Compliance-System wird dann z. B. wichtiger denn je! Was Ihre Mandanten im einzelnen erwartet, erfahren Sie jetzt in PStR Praxis Steuerstrafrecht. |
Lesen Sie in den Ausgaben 1 und 2 u. a.,
- wie der Sanktionsrahmen verschärft und das Sanktionsspektrum erweitert werden sollen,
- welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen das Gesetz haben wird und
- wie sich interne Untersuchungen strafmildernd auswirken.
Quelle: ID 46333868