· Fachbeitrag · KI
Die Evolution der Steuerstrafverteidigung (Teil 2): Erstellung eines AStBV-Chatbots mit GPT-4
von RA Martin Figatowski, LL.M. (Taxation), GTK Rechtsanwälte, Bonn
| Das Unternehmen OpenAI ermöglicht es seit Ende 2023 im Zusammenhang mit GPT-4, sog. „Custom GPT“ zu erstellen. Der Beitrag erläutert, wie Sie einen AStBV-Chatbot erstellen können. |
1. Technischer Überblick über Custom GPT
Künstliche Intelligenz (KI) kann im Rahmen der Steuerstrafverteidigung genutzt werden (dazu Figatowski, PStR 24, 11).
a) Was ist ein Custom GPT?
Ein „Custom GPT“ ist eine spezielle Anpassung des allgemeinen GPT-Modells (Generative Pre-trained Transformer) für spezifische Anwendungsgebiete. Das Grundprinzip eines GPT-Modells wie GPT-4 basiert auf einem großen, mit vielen Daten trainierten neuronalen Netzwerk, das fähig ist, menschenähnliche Texte zu generieren (Text-Generator). Ein Custom GPT geht darüber hinaus und bietet die Funktion, GPT-4 entsprechend seinen Bedürfnissen mit weiteren Textdokumenten zu „füttern“ und so das Antwortverhalten des Modells stärker zu beeinflussen. Denkbar ist z. B., einen Custom GPT mit juristischen Texten wie Gesetzestexten, Urteilen, Fachartikeln anzureichern. Dadurch verbessert sich die Fähigkeit von GPT-4, relevante und spezifische Informationen in diesem Bereich zu verstehen wie auch zu generieren. Konkret kann ein Custom GPT so programmiert werden, dass er speziell auf die Bedürfnisse und Anfragen von Juristen reagiert, z. B. dadurch, dass er Fragen zu bestimmten Rechtsgebieten versteht und beantwortet oder rechtliche Dokumente erstellt.
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