· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Checkliste: Lohnsteuerhaftung bei Unternehmen in der Krise
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Anhand der Entscheidung des FG Münster vom 3.3.16 wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer vor und nach dem Insolvenzantrag für die Lohnsteuer haftet und mit welchen Maßnahmen er sich gegen einen Haftungsbescheid absichert. |
1. Der Fall des FG Münster
Streitig ist die Rechtmäßigkeit, mit dem das FA den Kläger als Geschäftsführer (GF) für Lohnsteuerschulden nebst Annexabgaben einer KG in Anspruch genommen hat. Die KG war Bestandteil eines Unternehmensverbunds, der mehrere Produktionsstätten unterhielt und alleine im Inland mehrere Tausend Mitarbeiter beschäftigte. Die inzwischen insolvente KG schuldet dem Land NRW nach aktuellem Stand Lohnsteuer (LSt) und Annexabgaben für März 2009 i. H. von mehr als 1 Mio. EUR.
Die hiergegen gerichtete Klage ist zulässig und begründet (FG Münster 3.3.16, 1 K 2243/12 L, Abruf-Nr. 187480). Der Haftungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.6.12 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in dessen Rechten. Das FA ist dem Grunde nach zu Unrecht von einer Haftung des Klägers auf der Grundlage des § 69 S. 1 AO ausgegangen. Der Kläger habe in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter der KG weder die Pflicht schuldhaft verletzt, die streitgegenständliche LSt nebst Annexabgaben einzubehalten und abzuführen, noch gegen die Verpflichtung zur Vermögens- und Mittelvorsorge verstoßen.
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