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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht

    Die Schätzung im Steuerstrafverfahren

    von RA Dr. Michael Tsambikakis, FA StrR, und RA Dr. Dario Buchholz, Tsambikakis & Partner, Köln

    | Die steuerliche Schätzung im Besteuerungsverfahren kann nicht ohne Weiteres für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei der Strafzumessung im Strafverfahren herangezogen werden (Tsambikakis/Buchholz, Rechtsprechungsübersicht zur Schätzung im Besteuerungsverfahren, PStR 14, 287 ff.). Wegen der grundsätzlich anderen Verteilung der „Beweislast“ verbietet es sich, § 162 AO unmittelbar anzuwenden. Dennoch gibt es eine spürbare Neigung in der Praxis, namentlich bei amtsgerichtlichen Verfahren, steuerliche Schätzungen ungeprüft für das Strafverfahren zu übernehmen. |

    1. Grundlagen der Schätzung im Steuerstrafverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH 4.2.92, 5 StR 655/91, wistra 92, 147; BGH 24.9.85, 1 StR 313/85, wistra 86, 65) dürfen Besteuerungsgrundlagen auch im Steuerstrafverfahren geschätzt werden. Es gelten im Strafverfahren allerdings andere Grundsätze als im Besteuerungsverfahren.

     

    • Zunächst muss feststehen, dass der Beschuldigte einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ihrer Höhe nach ungewiss oder nicht mehr aufzuklären sind (BGH 28.7.10, 1 StR 643/09, PStR 10, 235).