· Fachbeitrag · SchwarzArbG
Merkblatt bei Gewerbeanzeige
von RA/StB, FA für Steuerrecht Nils Obenhaus, Hamburg
| Die Schwarzarbeitsbekämpfung umfasst den Kampf gegen die Scheinselbstständigkeit. Scheinselbstständige treten nach außen als selbstständige Unternehmer auf. Dazu gehört, dass sie ihre Tätigkeit bei den Gewerbeämtern anmelden und dementsprechend auch beim Finanzamt geführt werden. |
1. Das Merkblatt
Die Hamburger Verwaltung versucht offenbar, den Schein der Selbstständigkeit schon im Keim zu unterbinden. Personen, die in bestimmten Tätigkeitsfeldern ein Gewerbe anmelden, erhalten folgendes Merkblatt:
Musterformulierung / Merkblatt |
Das Finanzamt prüft bei einigen Tätigkeitsfeldern vor Erteilung der Steuernummer, ob eine umsatzsteuerliche Selbstständigkeit vorliegt. Hierfür werden vom Finanzamt folgende Unterlagen und Auskünfte gefordert:
Für jede Tätigkeit ist eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Für den Fall, dass Sie Zweifel haben, ob die Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Selbstständigkeit bei Ihnen vorliegen, setzen Sie sich bitte vor einer Gewerbeanzeige mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. |
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