· Fachbeitrag · Selbstanzeigenberatung
AStBV (St) 2017: Neue Verwaltungsanweisungen bei Selbstanzeigen
von RD David Roth, LL.M. oec., Köln
| Mit Wirkung vom 1.12.16 hat das BMF die neuen Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2017 - bekannt gegeben. Diese für die Finanzbehörden bindenden Regelungen sind aus dem Blickwinkel der Selbstanzeigeberatung mit Spannung erwartet worden, da sich seit den letzten Gesetzesänderungen im Selbstanzeigenrecht der §§ 371 , 398a AO zahlreiche Streitfragen ergeben haben. |
1. Regelungen zur Selbstanzeige
In den AStBV (St) 2017 finden sich Regelungen mit Bezug zur Selbstanzeige in folgenden Nummern:
- Nr. 11: Behandlung der Selbstanzeigen
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