· Fachbeitrag · Sozialversicherungsbeiträge
Sozialhaftung des Bau-Hauptunternehmers für nicht zahlenden Nachunternehmer
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Die Sozialhaftung für Nachunternehmen birgt erhebliche finanzielle Risiken für den Auftraggeber. Eine Exkulpation ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. |
1. Sachverhalt
Dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (19.6.18, L 16 U 25/16, Abruf-Nr. 208206) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Streitig sind Haftungsbescheide der Beklagten. Die Klägerin K betreibt ein Bauunternehmen. Einen Teil der verfahrensgegenständlichen Bauleistungen ließ K von der O-GmbH erbringen.
Die Bau BG (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) stellte mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die O-GmbH aus. 2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der O-GmbH eröffnet. Das Hauptzollamt teilte der Bau-BG am 14.5.12 mit, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betrugs zum Nachteil der Sozialversicherungsträger sowie der Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer der O-GmbH festgestellt wurde, dass die durch die Firma beschäftigten Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur BG gemeldet worden seien. Das Hauptzollamt forderte die Beklagte auf, den Schaden für die Jahre 2007 bis 2009 unter Berücksichtigung des im Bau zu zahlenden Mindestlohns zu ermitteln.
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