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  • · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Strafverschärfungen für organisierte Manipulationen auf Baustellen

    von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    | Ermittler bei Staatsanwaltschaft, Zoll und Finanzverwaltung haben im Bereich von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung einen hohen Organisationsgrad der Täterstrukturen festgestellt. In einzelnen Bundesländern wurden deshalb spezielle Ermittlungsgruppen geschaffen ‒ wie z. B. in Berlin die „Ermittlungsgruppe Struktur“, die beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen angesiedelt ist. |

    1. Schäden für Fiskus und Sozialträger

    Da das solchermaßen erhöhte Maß an Unrecht sich deutlich vom Grundtatbestand des Vorenthaltens von Sozialabgaben (§ 266a StGB) abheben soll und von den geltenden Regelbeispielen für besonders schwere Fälle nicht ausreichend erfasst werde, sind strafrechtliche Verschärfungen geplant. Reagiert werden soll hiermit auf Schätzungen bzw. Feststellungen des Zolls, wonach im Jahr 2015 die durch den Zoll festgestellte Schadenssumme aus der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und aus der Hinterziehung von (Lohn-)Steuern mehr als 820 Mio. EUR betragen hat (BT-Drucks. 18/11272, 17).

     

    Im Katalog der Regelbeispiele sollen in § 266a Abs. 4 S. 2 StGB folgende Nummern 3 und 4 neu eingefügt und als benannte Regelbeispiele für einen erweiterten Strafrahmen geschaffen werden: