· Fachbeitrag · Steuerstrafrecht international
Schweiz: Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
von RA Daniel Holenstein, eidg. dipl. Steuerexperte, SF & Partner Schweiz AG, Zürich
| Der Schweizerische Bundesrat ist in seiner Sitzung vom 29.8.18 auf seinen nach Übernahme des OECD-Standards für die Steueramtshilfe gefällten Entscheid zurückgekommen, die Rechtshilfe für Fiskaldelikte der Steueramtshilfe anzugleichen. Kurz und knapp: Es bleibt bei der alten Rechtslage. |
1. Ausgangslage
Im Juni 2012 hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einen Vorentwurf in die Vernehmlassung (Anhörung) geschickt, der die Aufhebung des Fiskalvorbehalts im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.3.81 (IRSG), die Anpassung des Spezialvorbehalts sowie die Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen und zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vorsah.
Nachdem der Vorentwurf in der Vernehmlassung (Anhörung) auf große Kritik gestoßen ist, hat der Bundesrat 2013 entschieden, die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten vorerst zurückzustellen. Aufgrund der Entwicklungen in der Steueramtshilfe hat er nun entschieden, auf die Angleichung der Rechtshilfe an die Steueramtshilfe gänzlich zu verzichten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig