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  • · Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren

    Die internationale Rechtshilfe (Teil 1)

    von RA Björn Krug, FA StrafR und FA SteuerR, und RA David Püschel, beide Knierim & Krug Rechtsanwälte, Mainz

    | Die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden beschränken sich auf das eigene Staatsgebiet (Territorialprinzip). Um internationale Sachverhalte aufklären zu können, bedarf es daher grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Insbesondere im Steuer- und Steuerstrafrecht ist die Hilfe ausländischer Behörden und Gerichte von zunehmender Bedeutung. Deutsche Finanzbehörden können sich dazu im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren der internationalen Rechts- und Amtshilfe bedienen. |

    1. Abgrenzung von anderen Rechtsinstituten

    Abzugrenzen ist die Rechtshilfe insbesondere von der Amtshilfe. Hierzu existieren unterschiedliche Ansätze, von denen indes keiner lückenlos ist. Am griffigsten und handhabbarsten ist die Abgrenzungsformel der Finanzverwaltung:

     

    • Hiernach liegt Amtshilfe bei grenzüberschreitendem Beistand im Besteuerungsverfahren (BMF 23.11.15, IV B 6-S 1320/07/10004, BStBl I 15, 928) und