· Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
DNA-Analyse nach Verurteilung wegen einer Steuerstraftat?
von RA Dr. Tilman Reichling, Frankfurt a.M., und RA Lutz Maschlanka, Ebner Stolz Mönning Bachem, Köln
| Die DNA-Analyse für künftige Strafverfahren ist in bestimmten Deliktsbereichen in der Praxis zur Standardmaßnahme geworden. Sie findet regelmäßig Anwendung beim Vorwurf von bzw. der Verurteilung wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben und die körperliche Unversehrtheit, aber auch etwa beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. |
1. DNA-Analyse im Steuerstrafverfahren - Rechtsprechung
In Strafverfahren wegen Steuerstraftaten spielte die DNA-Analyse bisher nur eine geringe Rolle. Dies könnte sich nun ändern: In zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2010 wurden bei verurteilten Steuerstraftätern eine DNA-Analyse angeordnet.
- Das LG Bielefeld hat mit Beschluss vom 25.2.10 (1 Qs - 6 AR 45/09 - 78/10, PStR 10, 134) die Anordnung einer DNA-Analyse bei einer wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilten Person - diese hatte mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten gehandelt - bestätigt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig