· Fachbeitrag · Strafverfahren
Steuerhehlerei durch inländischen Handel mit Solarmodulen?
von RA Dr. Christian Fuchs, FA StR, FA StrR, CF Rechtsanwälte, Fürth
| In jüngster Zeit häufen sich Ermittlungsverfahren gegen inländische Unternehmen, welche im Inland oder der EU mit Solarmodulen handeln. In der Sache geht es um Solarmodule aus chinesischer Produktion, bei deren Import in die EU bestimmte Voraussetzungen beachtet werden müssen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, fallen Strafzölle an. Die Problematik ist dabei nicht nur auf die Solarbranche beschränkt. Zölle zum Schutz heimischer Märkte sind auf dem Vormarsch. Nicht nur in den USA sind derartige Schutzmaßnahmen derzeit auf der politischen Agenda. |
1. Vorwurf der Steuerhehlerei
Die Staatsanwaltschaften machen den deutschen Unternehmen den Vorwurf der Steuerhehlerei. Die fraglichen Solarmodule seien nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden illegal auf den europäischen Markt gekommen. Den deutschen Unternehmen, die selbst nicht an der Einfuhr und Verzollung beteiligt waren, sondern die Ware beispielsweise unter Vereinbarung des Incoterms „ddp“ (delivery duty paid) gekauft haben, wird vorgeworfen, man habe von Zollverstößen bei der Einfuhr gewusst oder diese billigend in Kauf genommen. Entsprechend sei der An- und Verkauf dieser Module als Steuerhehlerei anzusehen.
2. Weltmarktpolitischer Hintergrund
Der Energiemarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch. Im Zuge der ausgerufenen Energiewende investierten viele Bundesbürger ‒ unterstützt durch staatliche Förderungsprogramme ‒ in private Fotovoltaikanlagen. Gleichzeitig entstehen auf vielen ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen riesige Solarparks.
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