· Fachbeitrag · Vermögensabschöpfung
Straftaten sollen sich nicht lohnen - Vermögensabschöpfung bei Steuerstraftaten
von OStA Dr. Alexander Retemeyer und ORR Dr. Thomas Möller, Osnabrück
| Die Vermögensabschöpfung ist eine effektive Maßnahme, um Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Den Tätern wird damit nicht nur der wirtschaftliche Vorteil, sondern auch die finanzielle Basis für weitere Straftaten und die Investition in legale Geschäfte entzogen. Dies schützt auch die legal handelnden Beteiligten. Vermögensabschöpfung ist aber auch Opferschutz, da die Ansprüche der Opfer im Rahmen der Rückgewinnungshilfe vorrangig berücksichtigt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat die rechtliche Basis in den letzten Jahren wiederholt ausgebaut. |
1. Maßnahmen der Vermögensabschöpfung
Auch auf europäischer Ebene ist mit einem Beschluss des Rates die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen der EU-Mitgliedstaaten die Vermögensabschöpfung grenzüberschreitend forciert worden.
Die Vermögensabschöpfung ist im materiellen Strafrecht in Form von Einziehung und Verfall sowie der Rückgewinnungshilfe in den §§ 73 ff. StGB und im Strafprozessrecht mit den Vorschriften zum dinglichen Arrest nach §§ 111b ff. StPO geregelt. Diese Instrumente sind nicht etwa neu, sie wurden aber bisher kaum von den Ermittlungsbehörden genutzt. Im Jahr 1998 startete das Niedersächsische Justizministerium ein Modellvorhaben mit der Steuerung der staatsanwaltschaftlichen Bemühungen durch die Zentralstelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Sie steht einerseits beratend zur Verfügung, andererseits wacht sie aber über die Ergebnisse, dass heißt über die validen Zahlen der tatsächlich dem Landeshaushalt abschließend zugeführten Deliktsgewinne.
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