· Fachbeitrag · Zollrecht
Zollrechtsverstöße und Sanktionen in den Mitgliedstaaten
von Dr. Thomas Möller, Osnabrück
| Ob Ware falsch in den Gemeinsamen Zolltarif eingereiht und daher ein zu niedrigerer Zollsatz angesetzt, eine Antidumpingmaßnahme vermieden wird oder eine falsche Präferenz erfolgt, um einen Präferenzzollsatz zu erlangen, die Möglichkeiten, illegal den Zoll zu verkürzen, sind vielfältig. Der Unionszollkodex harmonisiert die Zollvorschriften. Art. 42 Unionszollkodex betrifft Sanktionen. Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Zuwiderhandlungen vorsehen. Die Sanktionen gehen aus nationalen Vorschriften hervor. |
1. Bericht über die Bewertung von Zollrechtsverletzungen
Eine Projektgruppe der EU-Kommission hat diese Regelungen untersucht und hierzu den Bericht über die Bewertung der Zollrechtsverletzungen und Sanktionen in den Mitgliedstaaten, Zollkodex der Union, COM(2023) 5 final vom 6.1.23, erstellt. Der Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die Zollsanktionen in den Mitgliedstaaten.
Beachten Sie | Bereits in der im September 2020 angenommenen Mitteilung „Aktionsplan für den Ausbau der Zollunion“ war betont worden, dass das Fehlen eines gemeinsamen Systems, um Zollrechtsverletzungen zu beurteilen und um die Sanktionen festzulegen, zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen kann.
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