· Fachbeitrag · Zollverwaltungsgesetz
Der Postdienst nach dem neuen ZollVG
von RA Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
| Möller und Retemeyer gehen in PStR 17, 121 ff. auf das zum 16.3.17 in Kraft getretene Zollrechtsänderungsgesetz ein. Die darin enthaltene Neuregelung des Postverkehrs ist aus der Sicht des folgenden Beitrags „strafrechtlich notleidend“. |
1. Die Neuregelung des Postverkehrs
Das ZollVG-Änderungsgesetz (siehe Entwurf, BT-Drucks. 18/9987 vom 17.10.16) wollte Kontroll- und Regelungslücken im Postverkehr schließen, wobei es ihm auch um die Kontrolle innergemeinschaftlicher Sendungen ging.
1.1 Anzeige- und Vorlagepflicht
Die nach § 5 Abs. 1 ZollVG a. F. nur der Post (DPAG) obliegende Vorlagepflicht von Postsendungen an den Zoll - zusammen mit der nun vorgeschalteten Anzeigepflicht - erstreckt sich nach der neuen Fassung auf alle Postdienstleister, also auch auf andere private Anbieter als die DPAG. Das ist eine aus der Privatisierung der Post resultierende konsequente Änderung, die allerdings schon 2010 durch den Bundesrechnungshof angeregt wurde (BT-Drucks. 17/3650 vom 15.11.10, S. 28 f., zu Nr. 13).
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