06.02.2023 · Nachricht · BMF
EU-Kindergelddaten-Abrufverordnung in Kraft
| Die VO über den automatisierten Abruf von Daten der Familienkassen durch EU-Mitgliedstaaten (EU-Kindergelddaten-AbrufVO – EUKiGAbV) ist am 1.10.22 in Kraft getreten (BGBl 22 I, S. 1378). Das Regelwerk dient dazu, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld zu bekämpfen, und soll den grenzüberschreitenden Informationsaustausch verbessern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig