· Nachricht · BMF
Steuerdaten-CD aus Dubai angekauft
| Das BMF hat mitgeteilt, dass das BZSt am 14.1.21 Verhandlungen mit einem anonymen Informanten wegen Steuerdaten aus Dubai geführt hat. Das BZSt hat die Daten am 10.2.21 erworben. Nach Aufbereitung sind die Informationen am 16.6.21 den zuständigen Bundesländern zur weiteren Verfolgung übermittelt worden. Darüber hinaus sollen Auslandsdaten vom BZSt via internationalen Informationsaustausch den ausländischen Staaten zur Verfügung gestellt werden (BMF, Pressemitteilung vom 16.6.21). |
In den Daten sind Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen. Mithilfe dieser Daten sollen Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten können Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen zulassen.
Beachten Sie | Neben der Zulässigkeit eines Datenankaufs wird auch darüber gestritten, wann beim Steuer-CD-Ankauf der Selbstanzeige-Sperrgrund der Tatentdeckung vorliegt. Zum Teil wird ein früher Entdeckungszeitpunkt angenommen (LG Kiel 14.4.15, 11 Ns 76/14, PStR 15, 195). Steuerpflichtige sollten dem zuvorkommen und ggf. möglichst früh eine Selbstanzeige erstatten. (DR)
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