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Steueroasen-Abwehrgesetz in Kraft
| Am 30.6.21 wurde das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 21, 2056 ff.). Es ist am 1.7.21 in Kraft getreten. Kernpunkt ist das sog. „Steueroasen-Abwehrgesetz“, das ab 1.1.22 anzuwenden ist. In Umsetzung europäischer Vorgaben will der Gesetzgeber mit steuerlichen Maßnahmen Steueroasen in „nicht kooperativen“ Staaten austrocknen. Das StAbwG geht DBA-Vorschriften vor (sog. treaty over-ride, § 1 Abs. 3 StAbwG). Strafrechtlich ändert das Gesetzespaket nichts. |
Das steuerliche Maßnahmenpaket umfasst:
- Abzugsverbot von Betriebsausgaben/Werbungskosten (für Geschäftsvorgänge mit Bezug zu Steueroasen, § 8 StAbwG)
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