12.08.2024 · Nachricht · BMF
Verpflichtung nach § 12 StAbwG wird bis 31.12.24 ausgesetzt
| Das BMF hat mit Schreiben vom 4.6.24 die Nichtbeanstandungsregelung zu § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) bis Jahresende verlängert (IV B 3 - S 1300/24/10005 :002, DOK 2024/0480649, Abruf-Nr. 241835 ). |
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